12. Dezember 2019

Drittes Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes – Lesung 3 am 12.12.2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!

In Anbetracht der Länge der heutigen Tagesordnung möchte ich mich kurz fassen. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes wurde in erster und zweiter Lesung bereits ausführlich beraten. Das Gesetz, das bis zum Ende dieses Jahres befristet ist, wurde auf Aktualität überprüft und bearbeitet.Was bleibt zusammenfassend zu sagen? Erstens. Hessen ist weiterhin im Bundesvergleich an der Spitze, was die Höhe des Blindengeldes anbelangt. Zweitens. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde erneut erweitert. Drittens. Das Gesetz ist nun besser lesbar, hat mehr Rechtssicherheit geschaffen und ist eine gute Basis für die Gesetze, die wir zeitnah in den Blick nehmen werden, nämlich zum Gehörlosengeld und zum Taubblindengeld.Alles in allem sind die Argumente hinlänglich ausgetauscht. Auch die kurze Debatte am Dienstagabend im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss hat keine nennenswerten Erkenntnisse gebracht. Für uns erfüllt das Hes-sische Landesblindengeldgesetz das, was es erfüllen soll. Es dient dem Nachteilsausgleich für Menschen, die blindoder hochgradig in der Sehfähigkeit beeinträchtigt sind. Es stärkt die Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und ist ein wichtiger Baustein hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie uns heute dieses Gesetz gemeinsam auf den Weg bringen. –Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)