21. September 2022

1. Lesung: Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Änderung des Hessischen Krankenpflegehilfegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften

Silvia Brünnel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Ich freue mich, Ihnen gleich sagen zu können, dass über den Gesetzentwurf anscheinend eine relativ große Einigkeit besteht. Deswegen möchte ich mich sehr kurzfassen. Wir haben erkannt, dass wir den Pflegeberuf nur dann wirklich attraktiv machen können, wenn wir ihn durchlässig gestalten. Das heißt, es muss immer wieder Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten geben. Ich glaube, mit den vorgesehenen Regelungen im Hessischen Krankenpflegehilfegesetz wird genau das der Fall sein.
Von daher blicke ich sehr hoffnungsvoll in die Zukunft. Wir werden den großen Aufgaben hinsichtlich der Pflege und der Gesundheitsversorgung gewachsen sein, wenn wir diesen Weg weiterhin gehen.

Um qualitativ hochwertige Pflege im Gesundheitswesen dauerhaft sicherstellen zu können, brauchen wir die Assistenz-
und Helferinnenberufe. Wir brauchen multiprofessionelle Teams aus Pflegefachkräften und Assistenzkräften, die vertrauensvoll, wertschätzend und gut zusammenarbeiten. Wir haben es von Dr. Bartelt schon gehört: Krankenpflegehelferinnen und -helfer assistieren bei der gesundheitlichen Betreuung und der Pflege der Patienten. In Absprache mit examinierten Pflegekräften übernehmen sie in der Regel grundpflegerische Aufgaben. Sie leisten Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und bei den Toilettengängen. Aber sie übernehmen auch eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Alltags der Patientinnen und Patienten. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Aspekt, den sie da mittragen. Die Altenpflegehelferinnen und -helfer sind aus dem pflegerischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Das ist auch gut so. Wir haben es von Frau Dr. Sommer schon gehört:
Diese Assistenzberufe sollen keine Einbahnstraße sein. Da sind wir uns einig. Ich denke, darüber bestand auch in der letzten Debatte schon Einigkeit. Wir brauchen vernünftige Anschlussmöglichkeiten. Die werden dann durch das Hessische Krankenpflegehilfegesetz gegeben sein. Man wird mit der generalistischen Pflegeausbildung Anschluss finden können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Genau da werden die notwendigen Änderungen vorgenommen werden. Wir werden bei den Unterrichtsstunden eine Aufstockung von 700 auf 750 Unterrichtseinheiten haben. Mit der Erhöhung der praktischen Ausbildung von 900 auf 950 Stunden wird eine bessere Anschlussfähigkeit an die Pflegeausbildung gegeben sein. Dieses Vorhaben wurde in der Regierungsanhörung begrüßt. Auch die Liste, die aufzeigt, wo Praxisplätze zur Verfügung stehen oder wo Praktika gemacht werden können, wird noch einmal deutlich erweitert. Ich will sie hier nicht umfassend erwähnen. Ich glaube aber, auch da wird sich etwas zum Positiven wenden. Ich lasse jetzt einmal die anderen Punkte, die schon erwähnt wurden, aus. Ich denke, wir werden den Gesetzentwurf noch ausführlich beraten.

Mein kurzes Fazit lautet: Das Hessische Krankenpflegehilfegesetz wurde frühzeitig evaluiert. Es wurde eine aufschlussreiche
Regierungsanhörung durchgeführt. Anregungen wurden bereits aufgenommen. Wegen der Einführung des Pflegeberufes werden notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Es wird mit dem Hessischen Altenpflegehilfegesetz so weit wie möglich synchronisiert werden. In diesem Sinne freue ich mich auf die Anhörung und die weiteren Beratungen zu diesem Gesetzentwurf. – Dankeschön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)