23. Oktober 2019

Inklusives Wahlrecht und Hessisches-Behinderten-Gleichstellungsgesetz: Grüne fördern gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die GRÜNEN im Landtag setzen sich dafür ein, dass Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigt in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens teilhaben können. „Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der Legislaturperiode ist es uns gelungen, weitere wichtige Schritte auf dem Weg hin zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu gehen“, freute sich Silvia Brünnel, Sprecherin für Inklusion in der GRÜNEN Fraktion.

Das Hessische-Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) wurde weiter konkretisiert, um die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen noch besser zu berücksichtigen und bestehende Barrieren weiter abzubauen: So wird in Zukunft nicht nur die Verweigerung von benötigten Hilfsmitteln, sondern ebenso der erschwerte Zugang als Benachteiligung für Menschen mit Behinderung gelten. Durch die explizite Erwähnung taubblinder Menschen soll deren besonderem Kommunikationsbedarf Rechnung getragen werden. „Wir werten weiterhin die Stellung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen auf, indem die Arbeit in Zukunft hauptamtlich ausgeführt wird.“

Ein weiterer Erfolg für die gleichberechtigte Teilhabe in Hessen ist, dass in Zukunft vollbetreute Menschen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Klar geregelt ist hierbei auch, welche Hilfen eine Assistenz bei der Wahlhandlung geben darf, ohne den Willen der Wahlberechtigten zu beeinflussen.

Die getroffenen Maßnahmen sind Bausteine innerhalb eines Prozesses, dessen langfristiges langfristiges Ziel es sein muss, dass Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit ist – im Handeln, in der Sprache und in unseren Köpfen“, betont Brünnel.